Abklärung

Wenden Sie sich als erstes an die Klassenlehrperson Ihres Kindes, wenn Sie bemerken, dass Ihr Kind beim Lesen, Schreiben oder Rechnen Schwierigkeiten hat. Unabhängig von einer Abklärung kann ihr Kind in der Schule durch Schulische Heilpädagogen oder andere Fachpersonen unterstützt werden. Haben Sie den Mut nachzufragen, wenn die Klassenlehrperson nicht schon auf Sie zugekommen ist.
Um zu wissen, ob es sich bei den Lernschwierigkeiten Ihres Kindes tatsächlich um eine Dyskalkulie (Rechenschwäche) oder eine Dyslexie (Lese-Rechtschreib-Schwäche) handelt, besteht die Möglichkeit, Ihr Kind für eine Abklärung anzumelden. Je nach Gemeinde wird die Abklärung der Dyslexie von der Logopädie oder dem Schulpsychologischen Dienst durchgeführt. Eine Abklärung mit Verdacht auf Dyskalkulie wird vom Schulpsychologischen Dienst vorgenommen.

Die Diagnose Dyslexie oder Dyskalkulie kann im Kanton Zürich von pädagogisch ausgebildeten Personen nicht gestellt werden. Daher biete ich Ihnen eine solche Abklärung nicht an. Durch eine professionell durchgeführte Abklärung können für die Schule, wenn nötig, Massnahmen wie Logopädie, Integrierte Förderung, Lernzielanpassung oder Nachteilsausgleich abgeleitet werden.

Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass der Schule manchmal nicht genug Ressourcen zur Verfügung stehen oder das Kind nicht auf die bisherige Förderung anspricht. In solchen Fällen können Sie als Eltern eine Förderung auf privater Basis in Betracht ziehen.